Erweiterte ambulante Physiotherapie
Die Unfallversicherungsträger stellen eine umfassende medizinische Rehabilitation sicher. Für spezielle Verletzungen/Berufskrankheiten kann eine EAP in beteiligten Therapieeinrichtungen erforderlich werden. Bei diesen Therapien handelt es sich um die Kombination von Behandlungsbereichen aus:
Sie dient damit insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten.
Damit die verschiedenen Behandlungsbereiche bestmöglich wirken können, erfolgt die erweiterte ambulante Physiotherapie als Intensivprogramm mit täglich zwei bis drei Stunden Therapie pro Behandlungstag.
Anforderungen
Gerätemindestausstattung
Für die therapeutische Behandlung von Patientinnen und Patienten im medizinischen Training und in der Rehabilitation ist der Einsatz medizinisch zugelassener Geräte gemäß den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) erforderlich.
Die nachfolgende Mindestausstattung beschreibt die technischen Voraussetzungen für eine physiotherapeutische bzw. rehabilitative Einrichtung mit medizinischer Zulassung: